Kieferorthopädie
für Erwachsene
Bis zu welchem Alter ist eine Zahnregulierung möglich?
Immer mehr Erwachsene entscheiden sich für eine kieferorthopädische Behandlung. Das kann verschiedene Gründe haben:
- Sie wollen endlich gleichmäßig stehende, schöne Zähne
- Sie wollen einen Fehlbiss korrigieren lassen, der Probleme mit den Kiefergelenken verursacht
- Sie haben Probleme mit ihrer Wirbelsäule oder einen Becken-Schiefstand, die durch eine KFO-Behandlung behoben werden können
Eine kieferorthopädische Behandlung ist prinzipiell in jedem Alter möglich.
Was ist bei der Erwachsenen-KFO anders?
Bei Kindern und Jugendlichen nutzt man den pubertären Wachstumsschub, um die Zahnregulierung zügig durchzuführen. Bei einem Erwachsenen ist das Wachstum abgeschlossen, weshalb eine kieferorthopädische Behandlung länger als bei Jugendlichen dauert.
Außerdem können bei Erwachsenen schon funktionelle oder gesundheitliche Probleme vorliegen, die ggf. zusätzlich behandelt werden müssen:
Außerdem können bei Erwachsenen schon funktionelle oder gesundheitliche Probleme vorliegen, die ggf. zusätzlich behandelt werden müssen:
- Zahnfleisch-Entzündungen und Parodontitis
- Störungen der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur (z.B. Kiefergelenkknacken, Zähneknirschen)
- Rückenschmerzen, Wirbelsäulen-Verkrümmungen, Becken-Schiefstand
Zahn-Engstand und sog. Kreuzbiss:
medizinische Gründe für eine KFO-Behandlung
medizinische Gründe für eine KFO-Behandlung
Was bezahlt die Krankenkasse bei der Erwachsenen-KFO?
In der Regel bezuschussen Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) keine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen. Es gibt nur dann Geld von der GKV, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die auch kieferchirurgisch behandelt werden muss (z.B. ein extrem weit vorstehender Unterkiefer).
Bei Privaten Krankenversicherungen (PKV) kommt es darauf an, welchen Vertrag Sie abgeschlossen haben: Wenn eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist, leistet die PKV möglicherweise einen Zuschuss zur Behandlung. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer PKV.
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